Wenn die Selbstständigkeit endet:
Wie es beruflich weitergehen kann

arbeitslos
icon-glühbirne

Die Entscheidung, eine selbstständige Tätigkeit zu beenden, fällt selten leicht. Viele Menschen stellen sich in dieser Phase zahlreiche Fragen: Wie geht es finanziell weiter? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder bleibt nur der Weg über Bürgergeld?

Neben finanziellen Überlegungen entstehen häufig auch organisatorische Aufgaben. Behörden müssen informiert werden, Versicherungen angepasst werden und möglicherweise steht ein kompletter beruflicher Neustart bevor. Gleichzeitig ist diese Situation oft auch emotional herausfordernd: Die Selbstständigkeit war vielleicht ein lang gehegter Traum oder ein wichtiger Lebensabschnitt.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten und Schritte nach dem Ende einer Selbstständigkeit wichtig werden können – von finanzieller Unterstützung über organisatorische Aufgaben bis hin zu neuen beruflichen Perspektiven.

Welche finanzielle Unterstützung möglich ist

Ob nach der Selbstständigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, hängt vor allem davon ab, ob während der selbstständigen Tätigkeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Wer zuvor angestellt war, kann sich jedoch freiwillig versichern. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt wurde und anschließend regelmäßig Beiträge gezahlt wurden.

Besteht eine solche Versicherung und wurde mindestens zwölf Monate lang eingezahlt, kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

Falls keine Beiträge gezahlt wurden, kommt in der Regel eine andere Form der Unterstützung infrage: das Bürgergeld beziehungsweise die Grundsicherung.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass noch ein Restanspruch aus einer früheren Beschäftigung vorhanden ist. Wer innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand, kann ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt

arbeitslosigkeit

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, etwa das frühere Einkommen, das Alter sowie die Dauer der Versicherungszeit.

Auch die Bezugsdauer variiert. Je nach persönlicher Situation kann sie zwischen sechs und 24 Monaten liegen. Mit zunehmendem Lebensalter verlängert sich die mögliche Anspruchsdauer.

Für eine genaue Einschätzung empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.

Kostenlos beraten lassen:

Bürgergeld als Alternative

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder wessen Einkommen nicht zum Leben ausreicht, kann Bürgergeld beantragen.

Diese Grundsicherung richtet sich an Personen, die grundsätzlich bereit sind zu arbeiten und sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen. Bürgergeld kann beispielsweise beantragt werden,

  • wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht

  • wenn Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit nicht ausreichen

  • wenn nach der Selbstständigkeit aktiv nach Arbeit gesucht wird

  • wenn ein vorheriger Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ausgelaufen ist

Bei der Antragstellung werden jedoch Vermögen und das Einkommen von Partnerinnen oder Partnern berücksichtigt, sofern ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Im Gegenzug erwartet das Jobcenter bestimmte Mitwirkungen. Dazu gehören:

  • aktive Suche nach einer Arbeitsstelle

  • Teilnahme an Beratungsgesprächen und Terminen

  • Mitwirkung bei angebotenen Maßnahmen

  • grundsätzliche Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (mindestens 15 Stunden pro Woche)

Krankenversicherung nicht vergessen

Ein wichtiger Schritt ist auch die Information der Krankenkasse.

Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhält, dessen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel übernommen. Abhängig von der bisherigen Situation kann es jedoch erforderlich sein, von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Selbst wenn keine staatliche Unterstützung beantragt wird, sollte die Krankenkasse informiert werden. Bei geringeren oder ausbleibenden Einnahmen können sich die Beiträge entsprechend verändern.

Unkompliziert Beratungstermin vereinbaren:

Arbeitslos melden – möglichst früh

icon-fragezeichen

Einer der ersten Schritte nach dem Ende der Selbstständigkeit ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit.

Dabei sollte man sich sowohl arbeitsuchend als auch arbeitslos melden. Dies ist online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit, telefonisch oder persönlich möglich.

Der Zeitpunkt der Meldung ist entscheidend: Der Tag der Anmeldung gilt als Beginn der Arbeitslosigkeit. Deshalb lohnt es sich, diesen Schritt möglichst früh zu erledigen.

Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann die Beratung durch die Arbeitsagentur sehr hilfreich sein. Dort lassen sich beispielsweise Stellenangebote recherchieren oder ein Profil anlegen, über das Arbeitgeber potenzielle Bewerber finden können.

Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu beantragen. Damit können Weiterbildungen oder Umschulungen finanziert werden, wenn sie die Chancen auf eine neue Beschäftigung verbessern.

Übrigens: Für die Meldung als arbeitslos muss das Gewerbe nicht zwingend bereits abgemeldet sein. Auch eine ruhende Selbstständigkeit ist möglich. Sobald weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig gearbeitet wird, gilt man rechtlich als beschäftigungslos.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit beenden

Neben der formellen Abmeldung gibt es einige weitere Punkte, die bedacht werden sollten.

Dazu gehören unter anderem:

  • ein Überblick über offene Rechnungen und Forderungen

  • Kündigung von Mitgliedschaften in Verbänden oder Kammern

  • Beendigung von Versicherungen, Software-Abonnements oder Leasingverträgen

  • Anpassung oder Kündigung von Hosting- oder Dienstleistungsverträgen

Auch steuerliche Fragen spielen eine Rolle. Häufig verlangt das Finanzamt eine abschließende Steuererklärung. Zudem kann ein sogenannter Aufgabegewinn steuerpflichtig sein.

Geschäftliche Unterlagen müssen weiterhin aufbewahrt werden. Für viele Dokumente gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Ein neuer Blick nach vorn

Nach der organisatorischen Phase beginnt oft eine Zeit der Neuorientierung. Das Ende der Selbstständigkeit kann zunächst wie ein Rückschritt wirken – gleichzeitig eröffnet es aber auch neue Möglichkeiten.

Wer selbstständig gearbeitet hat, hat meist viele Fähigkeiten entwickelt, die auch im Angestelltenverhältnis sehr gefragt sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • strategisches und unternehmerisches Denken

  • eigenständige Organisation von Aufgaben und Zeit

  • Kundenorientierung und Kommunikationsstärke

  • Belastbarkeit und Stressresistenz

  • Budget- und Kostenbewusstsein

  • Vertriebserfahrung und Akquise

  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

  • Projektmanagement

  • Netzwerken und Beziehungsmanagement

  • digitale und marketingbezogene Kompetenzen

Diese Erfahrungen sind wertvoll und können in Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen gezielt hervorgehoben werden.

Machen Sie den nächsten Schritt:

Bewerben nach der Selbstständigkeit

Für den Wiedereinstieg in eine Festanstellung lohnt es sich, die eigenen Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren.

Der Lebenslauf sollte die selbstständige Tätigkeit klar darstellen und vor allem die dabei erworbenen Kompetenzen betonen. Auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn oder andere Karriereportale können bei der Jobsuche hilfreich sein.

In Bewerbungsgesprächen kann es vorkommen, dass Arbeitgeber nach den Gründen für den Wechsel fragen. Eine offene und positive Erklärung wirkt hier meist überzeugend, zum Beispiel der Wunsch, wieder stärker im Team zu arbeiten oder sich auf fachliche Aufgaben zu konzentrieren.

Absagen gehören zum Bewerbungsprozess dazu. Jede Bewerbung und jedes Gespräch kann gleichzeitig eine wertvolle Übung sein.

Chancen einer Festanstellung

Ein Wechsel von der Selbstständigkeit in eine feste Anstellung bringt oft auch Vorteile mit sich.

Dazu zählen unter anderem:

  • ein regelmäßiges Einkommen und soziale Absicherung

  • feste Arbeitszeiten und mehr Planbarkeit

  • stärkere Trennung zwischen Beruf und Privatleben

  • Konzentration auf fachliche Aufgaben statt auf Administration

  • Zusammenarbeit in Teams und Organisationen

Je nach persönlichen Vorstellungen kann ein Start-up, ein mittelständisches Unternehmen, ein Konzern oder auch der öffentliche Dienst eine passende Option sein.

Checkliste für die ersten Schritte

Nach dem Ende der Selbstständigkeit können folgende Punkte hilfreich sein:

  • arbeitsuchend und arbeitslos melden

  • notwendige Unterlagen zusammenstellen

  • Gewerbe abmelden oder ruhend stellen

  • Finanzamt informieren

  • Krankenkasse benachrichtigen

  • finanzielle Situation analysieren

  • neue berufliche Perspektiven planen

  • Beratung bei der Arbeitsagentur wahrnehmen

  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren

  • berufliche Netzwerke nutzen

  • Stellenangebote prüfen

  • mögliche Weiterbildungen recherchieren

  • erste Bewerbungen versenden

Fazit: Nutze die Zeit strategisch​

icon-ausrufezeichen

Das Ende einer Selbstständigkeit bedeutet nicht zwangsläufig ein Scheitern – häufig ist es einfach ein neuer Abschnitt im Berufsleben.

Wer diese Phase strukturiert angeht, organisatorische Aufgaben erledigt und sich bewusst mit den eigenen Erfahrungen und Stärken auseinandersetzt, kann daraus neue Chancen entwickeln.

Viele der Fähigkeiten, die in der Selbstständigkeit aufgebaut wurden, sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Mit diesem Erfahrungsschatz kann der nächste berufliche Schritt erfolgreich gelingen.