Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung - aber wer zahlt eigentlich?
Diesen Artikel teilen
Sie möchten sich weiterqualifizieren, aber das Budget fehlt? Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Ihnen als Beschäftigtem geförderte Weiterbildung – mit bis zu 100 % der Kurskosten und vollem Gehalt. Wir erklären, was dahintersteckt und wie Sie es nutzen.
Viele Beschäftigte ahnen, dass ihr Beruf sich in den nächsten Jahren stark verändern wird. KI, Automatisierung, neue Softwaretools – der Druck, sich weiterzuentwickeln, wächst. Gleichzeitig fehlt oft das Geld oder die Zeit für eine Weiterbildung. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet hier einen oft übersehenen Weg: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Weiterbildung, Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag, und Sie behalten während der Qualifizierung Ihr volles Gehalt.
Klingt gut? Ist es auch. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, ob Sie förderfähig sind, wie Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber angehen und welche Schritte als nächstes folgen.
Wichtiger Hinweis: Der Lohnkostenzuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen – die konkrete Bewilligung erfolgt individuell durch den zuständigen Arbeitgeber-Service. Wir empfehlen daher, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen, bevor konkrete Zahlen in die Planung einfließen.
Was genau fördert das Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG ist ein Bundesgesetz, das seit 2019 gilt und 2024 erheblich ausgebaut wurde. Es richtet sich an Menschen in laufenden Arbeitsverhältnissen, also an Sie als Beschäftigte – nicht an Arbeitslose (dafür gibt es den Bildungsgutschein). Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber anteilig oder vollständig:
- die Kursgebühren der Weiterbildungsmaßnahme, und
- einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Weiterbildung weiterzahlt.
Das Ergebnis für Sie: Sie bilden sich weiter, bleiben angestellt, erhalten Ihr volles Gehalt und zahlen im Idealfall keinen Cent für die Qualifizierung. Für Ihren Arbeitgeber reduzieren sich die Kosten erheblich – ein starkes Argument im Gespräch.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Förderfähig sind externe Maßnahmen bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern mit mindestens 121 Unterrichtsstunden. Besonders gute Bewilligungsquoten haben Weiterbildungen in diesen Bereichen:
- Digitalisierung und KI (z. B. Datenanalyse, KI-Tools, digitales Projektmanagement)
- IT-Kompetenzen und Cybersecurity
- Kaufmännische Qualifizierungen und Rechnungswesen
- Fachkräfte-Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss
- Teilqualifizierungs-Bausteine (TQ) als Einstieg in einen neuen Berufsabschluss
Sonderfall für Beschäftigte ohne (verwertbaren) Berufsabschluss: Wenn Sie in einem angelernten Beruf tätig sind oder keinen anerkannten Abschluss haben, ist die Förderung besonders attraktiv. Bei abschlussorientierten Maßnahmen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungskosten unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100 %. Das gilt auch für Teilqualifizierungs-Bausteine.
So sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an
Der schwierigste Teil für viele Beschäftigte ist nicht der Antragsprozess, sondern das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Diese vier Argumente machen Ihren Vorschlag für den Arbeitgeber attraktiv:
Finanzielle Entlastung
Je nach Unternehmensgröße trägt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % des Lohns während der Weiterbildung. Ihr Arbeitgeber investiert also oft nur wenig – und gewinnt eine qualifiziertere Fachkraft.
Mitarbeiterbindung
Gezielte Weiterbildung ist ein starkes Signal der Wertschätzung. Laut Bitkom-Studie 2025 sehen drei von vier Beschäftigten Weiterbildungsangebote als zentralen Faktor für die Wahl ihres Arbeitgebers.
Fachkräftemangel begegnen
Externes Recruiting ist teuer. Die Qualifizierung vorhandener Mitarbeitender ist für Unternehmen oft deutlich günstiger und risikoärmer als eine Neubesetzung – besonders wenn bis zu 100 % der Weiterbildungskosten gefördert werden.
Digitalen Wandel meistern
Das QCG fördert besonders Qualifizierungen im Bereich Digitalisierung und KI. Wenn Ihr Unternehmen von technologischen Veränderungen betroffen ist, hat ein QCG-Antrag besonders gute Bewilligungschancen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber Nein sagt?
Beide Instrumente werden häufig verwechselt. Der entscheidende Unterschied: Das QCG übernimmt die Weiterbildungskosten und zahlt einen Zuschuss zum Lohn, den Sie als Arbeitgeber weiterzahlen. Das Qualifizierungsgeld (seit 2024) ist eine Lohnersatzleistung für Unternehmen, die durch Strukturwandel Kurzarbeit drohen. Hier tragen Beschäftigte 60 bis 67 % des Nettogehalts, der Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildungskosten selbst.
Ein weiterer Vorteil des Qualifizierungsgelds: Die Maßnahme selbst muss nicht AZAV-zertifiziert sein – nur der Träger. Das schafft mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Inhalte. Es ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft, etwa eine Betriebs- oder Tarifvereinbarung zur Weiterbildung.
So geht es konkret weiter - Schritt für Schritt
1.
2.
Konkretes Angebot einholen
Fragen Sie bei GfM Akademie ein schriftliches Angebot an – mit Kursinhalten, Dauer, Format und Kosten. Das macht Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber greifbar.
3.
4.
Arbeitgeber stellt den Antrag
Nach Ihrer gemeinsamen Entscheidung nimmt Ihr Arbeitgeber Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit auf. GFM Akademie begleitet den Antragsprozess vollständig.
5.
Häufige Fragen zur QCG-Förderung für Beschäftigte
Kann ich als Beschäftigter selbst den QCG-Antrag stellen?
Nein, der QCG-Antrag wird durch den Arbeitgeber gestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Gespräch anzustoßen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen geeigneten Bildungsträger zu wählen. GFM Akademie unterstützt Sie mit Argumenten und Unterlagen für dieses Gespräch.
Muss ich während der Weiterbildung meinen Job aufgeben?
Nein. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Maßnahme bestehen. Sie werden freigestellt und erhalten weiter Ihr Gehalt. Viele Weiterbildungen können auch berufsbegleitend in Teilzeit stattfinden, sodass Ihr Einsatz im Unternehmen weitgehend aufrechterhalten bleibt.
Ich habe keinen Berufsabschluss - kann ich trotzdem gefördert werden?
Ja, und zwar besonders gut. Für Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss sind bei abschlussorientierten Maßnahmen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten förderfähig – unabhängig von der Größe Ihres Arbeitgebers. Sprechen Sie uns darauf an, wir erklären Ihnen die Möglichkeiten konkret.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber den Antrag ablehnt?
Ihr Arbeitgeber ist rechtlich nicht zur Antragstellung verpflichtet. Falls das Gespräch nicht erfolgreich ist, stehen Ihnen Alternativen offen: Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Bundesagentur für Arbeit ist kostenlos und vertraulich – Ihr Arbeitgeber wird nicht informiert. GFM Akademie berät Sie auch zu anderen Förderwegen wie dem Bildungsgutschein.
Zählen Online-Kurse auch als QCG-förderfähige Maßnahmen?
Ja, sofern die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet und die Mindestdauer von 121 Stunden erfüllt ist. GFM Akademie bietet zahlreiche Kurse online, in Präsenz in Berlin oder in einem Hybridformat an.
Wir bereiten Ihren nächsten Schritt vor
GfM Akademie berät Sie kostenlos und unverbindlich: Welche Weiterbildung passt zu Ihnen? Ist das QCG der richtige Förderweg? Wie sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an?
