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QCG: Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden bis zu 100 % staatlich gefördert

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Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Berliner Unternehmen, ihre Beschäftigten kostenreduziert oder sogar kostenfrei weiterzubilden – inklusive Zuschuss zu den Lohnkosten während der Maßnahme.

Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen
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Fachkräftemangel, Digitalisierung, KI-getriebener Strukturwandel – Berliner Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Belegschaft kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sind Weiterbildungsbudgets oft begrenzt. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet hier einen direkten Ausweg: Die Bundesagentur für Arbeit erstattet je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts, das während der Qualifizierung weitergezahlt wird.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Unternehmen profitieren, wie hoch die Förderung konkret ausfällt, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie der Antragsprozess abläuft – inklusive eines interaktiven Förderrechners für Ihr Unternehmen.

Das Wichtigste in Kürze: Das QCG (§ 82 SGB III) fördert Weiterbildungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleitet GFM Akademie Sie durch den gesamten Prozess.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist seit Januar 2019 in Kraft und wurde 2024 wesentlich erweitert. Es ist Teil der nationalen Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und hat ein klares Ziel: Beschäftigte sollen frühzeitig auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet werden, bevor Arbeitslosigkeit entsteht.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt anteilig oder vollständig die Kosten für externe Weiterbildungsmaßnahmen – und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das während der Freistellung weiterlaufen muss. Das Ergebnis: Qualifizierte Mitarbeitende, die im Unternehmen bleiben, mit stark reduziertem Kostenaufwand für Sie als Arbeitgeber.

Förderquoten nach Unternehmensgröße (Stand 2026)

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Seit April 2024 gilt folgende Staffelung:

Unternehmensgröße Weiterbildungskosten Lohnkostenzuschuss Mit Tarifvertrag / BV
Kleinstbetrieb
unter 10 MA
bis zu 100 % bis zu 75 % bis zu 100 %
Kleinbetrieb
10 bis 249 MA
bis zu 50 % bis zu 50 % bis zu 100 %
Mittleres Unternehmen
250 bis 2.499 MA
bis zu 25 % bis zu 25 % bis zu 50 %
Großunternehmen
ab 2.500 MA
bis zu 25 % bis zu 15 % bis zu 30 %
Sonderfall: Abschlussorientierte Maßnahmen (Umschulung, Teilqualifizierung) – bis zu 100 % Kurs- und Lohnkosten, unabhängig von der Unternehmensgröße

Wichtiger Hinweis: Der Lohnkostenzuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen – die konkrete Bewilligung erfolgt individuell durch den zuständigen Arbeitgeber-Service. Wir empfehlen daher, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen, bevor konkrete Zahlen in die Planung einfließen.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

  • Mindestdauer: Die Maßnahme muss mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen.
  • AZAV-zertifizierter Träger: Die Weiterbildung muss bei einem durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassenen Bildungsträger stattfinden. GFM Akademie ist AZAV-zertifiziert.
  • Zukunftsgerichtete Inhalte: Die Maßnahme muss über reine Einarbeitung oder arbeitsplatzbezogene Pflichtfortbildungen hinausgehen und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln.
  • Kein aktiver Berufsabschluss in dem Bereich: Der letzte vergleichbare Abschluss der teilnehmenden Person muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Die teilnehmende Person muss in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
Besonders gute Förderbedingungen bestehen für: Digitalisierungs- und KI-Qualifizierungen, Anpassungsqualifizierungen in Engpassberufen, Maßnahmen für Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Teilqualifizierungs-Bausteine (TQ). Weiterbildungen im Bereich KI und Digitalisierung haben nachweislich besonders hohe Bewilligungsquoten, da sie klar dem strukturellen Wandel zugeordnet werden können.

So läuft der Antragsprozess ab

1.

Weiterbildungsbedarf analysieren
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2.

Passende Maßnahme und Träger wählen Wählen Sie eine zertifizierte Maßnahme bei einem AZAV-Träger. GFM Akademie listet alle Maßnahmen auf dem Portal MEIN NOW (mein-now.de).

3.

Frühzeitig die Agentur für Arbeit kontaktieren Nehmen Sie Kontakt zum Arbeitgeber-Service der lokalen AfA auf – auch bevor der formelle Antrag gestellt wird. Frühe Abstimmung vermeidet Überraschungen bei der Bewilligung.

4.

Förderantrag einreichen Der Arbeitgeber stellt den formellen Antrag. GFM Akademie stellt alle notwendigen Unterlagen und Maßnahmebeschreibungen bereit und begleitet die Antragstellung.

5.

Bewilligungsbescheid abwarten
Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Bearbeitungszeit. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Maßnahme beginnen.

6.

Weiterbildung durchführen und abrechnen GFM Akademie stellt nach Abschluss alle Nachweise bereit. Die Erstattung durch die AfA erfolgt im Anschluss.

Wichtiger Hinweis: Der Lohnkostenzuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen – die konkrete Bewilligung erfolgt individuell durch den zuständigen Arbeitgeber-Service. Wir empfehlen daher, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen, bevor konkrete Zahlen in die Planung einfließen.

QCG oder Qualifizierungsgeld - was passt für Ihr Unternehmen?

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Beide Instrumente werden häufig verwechselt. Der entscheidende Unterschied: Das QCG übernimmt die Weiterbildungskosten und zahlt einen Zuschuss zum Lohn, den Sie als Arbeitgeber weiterzahlen. Das Qualifizierungsgeld (seit 2024) ist eine Lohnersatzleistung für Unternehmen, die durch Strukturwandel Kurzarbeit drohen. Hier tragen Beschäftigte 60 bis 67 % des Nettogehalts, der Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildungskosten selbst.

Ein weiterer Vorteil des Qualifizierungsgelds: Die Maßnahme selbst muss nicht AZAV-zertifiziert sein – nur der Träger. Das schafft mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Inhalte. Es ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft, etwa eine Betriebs- oder Tarifvereinbarung zur Weiterbildung.

Weiterbildung im Unternehmen mit Förderung durch QCG

Häufige Fragen zur QCG-Förderung für Unternehmen

Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen – der Antrag wird durch die Person selbst gestellt. Das QCG hingegen richtet sich an Beschäftigte in laufenden Arbeitsverhältnissen, der Antrag wird durch den Arbeitgeber gestellt. Beide Instrumente können jedoch in bestimmten Konstellationen kombiniert werden.

Ja. Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl pro Antrag. Achten Sie lediglich darauf, dass alle teilnehmenden Personen die individuellen Voraussetzungen erfüllen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurück).

Ja. Das QCG ermöglicht Maßnahmen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Gerade für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nicht vollständig freistellen können, sind Teilzeitmodelle oder Abendkurse besonders attraktiv. GFM Akademie bietet flexible Kursformate an.

Ja. Das QCG ermöglicht Maßnahmen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Gerade für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nicht vollständig freistellen können, sind Teilzeitmodelle oder Abendkurse besonders attraktiv. GFM Akademie bietet flexible Kursformate an.

Ja, sofern die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. GFM Akademie bietet zahlreiche Qualifizierungen sowohl in Präsenz in Berlin als auch online oder hybrid an.

Ablehnungen sind in der Praxis häufig auf vermeidbare Fehler zurückzuführen: unzureichende Begründung des Weiterbildungsbedarfs, fehlende Unterlagen oder zu knappe Vorlaufzeit. Wir empfehlen, den Antrag gemeinsam mit einem erfahrenen AZAV-Träger vorzubereiten. Bei GFM Akademie unterstützen wir Sie dabei, den Antrag von Anfang an korrekt und überzeugend zu stellen.

Welche Förderung passt zu Ihrem Unternehmen?

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GfM Akademie berät Sie als AZAV-zertifizierter Berliner Bildungsträger kostenlos und unverbindlich zur optimalen Förderstrategie für Ihre Beschäftigten.