QCG: Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden bis zu 100 % staatlich gefördert
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Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Berliner Unternehmen, ihre Beschäftigten kostenreduziert oder sogar kostenfrei weiterzubilden – inklusive Zuschuss zu den Lohnkosten während der Maßnahme.
Fachkräftemangel, Digitalisierung, KI-getriebener Strukturwandel – Berliner Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Belegschaft kontinuierlich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sind Weiterbildungsbudgets oft begrenzt. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet hier einen direkten Ausweg: Die Bundesagentur für Arbeit erstattet je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts, das während der Qualifizierung weitergezahlt wird.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Unternehmen profitieren, wie hoch die Förderung konkret ausfällt, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie der Antragsprozess abläuft – inklusive eines interaktiven Förderrechners für Ihr Unternehmen.
Das Wichtigste in Kürze: Das QCG (§ 82 SGB III) fördert Weiterbildungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleitet GFM Akademie Sie durch den gesamten Prozess.Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist seit Januar 2019 in Kraft und wurde 2024 wesentlich erweitert. Es ist Teil der nationalen Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und hat ein klares Ziel: Beschäftigte sollen frühzeitig auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet werden, bevor Arbeitslosigkeit entsteht.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt anteilig oder vollständig die Kosten für externe Weiterbildungsmaßnahmen – und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das während der Freistellung weiterlaufen muss. Das Ergebnis: Qualifizierte Mitarbeitende, die im Unternehmen bleiben, mit stark reduziertem Kostenaufwand für Sie als Arbeitgeber.
Förderquoten nach Unternehmensgröße (Stand 2026)
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Seit April 2024 gilt folgende Staffelung:
| Unternehmensgröße | Weiterbildungskosten | Lohnkostenzuschuss | Mit Tarifvertrag / BV |
|---|---|---|---|
| Kleinstbetrieb unter 10 MA |
bis zu 100 % | bis zu 75 % | bis zu 100 % |
| Kleinbetrieb 10 bis 249 MA |
bis zu 50 % | bis zu 50 % | bis zu 100 % |
| Mittleres Unternehmen 250 bis 2.499 MA |
bis zu 25 % | bis zu 25 % | bis zu 50 % |
| Großunternehmen ab 2.500 MA |
bis zu 25 % | bis zu 15 % | bis zu 30 % |
| Sonderfall: Abschlussorientierte Maßnahmen (Umschulung, Teilqualifizierung) – bis zu 100 % Kurs- und Lohnkosten, unabhängig von der Unternehmensgröße | |||
Wichtiger Hinweis: Der Lohnkostenzuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen – die konkrete Bewilligung erfolgt individuell durch den zuständigen Arbeitgeber-Service. Wir empfehlen daher, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen, bevor konkrete Zahlen in die Planung einfließen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Mindestdauer: Die Maßnahme muss mindestens 121 Unterrichtsstunden umfassen.
- AZAV-zertifizierter Träger: Die Weiterbildung muss bei einem durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassenen Bildungsträger stattfinden. GFM Akademie ist AZAV-zertifiziert.
- Zukunftsgerichtete Inhalte: Die Maßnahme muss über reine Einarbeitung oder arbeitsplatzbezogene Pflichtfortbildungen hinausgehen und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln.
- Kein aktiver Berufsabschluss in dem Bereich: Der letzte vergleichbare Abschluss der teilnehmenden Person muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Die teilnehmende Person muss in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
So läuft der Antragsprozess ab
1.
Weiterbildungsbedarf analysieren
Welche Kompetenzen braucht Ihr Team in 12 bis 24 Monaten? GFM Akademie unterstützt Sie bei dieser Bedarfsanalyse kostenlos.
2.
3.
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5.
Bewilligungsbescheid abwarten
Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Bearbeitungszeit. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Maßnahme beginnen.
6.
Wichtiger Hinweis: Der Lohnkostenzuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen – die konkrete Bewilligung erfolgt individuell durch den zuständigen Arbeitgeber-Service. Wir empfehlen daher, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen, bevor konkrete Zahlen in die Planung einfließen.
QCG oder Qualifizierungsgeld - was passt für Ihr Unternehmen?
Beide Instrumente werden häufig verwechselt. Der entscheidende Unterschied: Das QCG übernimmt die Weiterbildungskosten und zahlt einen Zuschuss zum Lohn, den Sie als Arbeitgeber weiterzahlen. Das Qualifizierungsgeld (seit 2024) ist eine Lohnersatzleistung für Unternehmen, die durch Strukturwandel Kurzarbeit drohen. Hier tragen Beschäftigte 60 bis 67 % des Nettogehalts, der Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildungskosten selbst.
Ein weiterer Vorteil des Qualifizierungsgelds: Die Maßnahme selbst muss nicht AZAV-zertifiziert sein – nur der Träger. Das schafft mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Inhalte. Es ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft, etwa eine Betriebs- oder Tarifvereinbarung zur Weiterbildung.
Häufige Fragen zur QCG-Förderung für Unternehmen
Was ist der Unterschied zwischen QCG und dem Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen – der Antrag wird durch die Person selbst gestellt. Das QCG hingegen richtet sich an Beschäftigte in laufenden Arbeitsverhältnissen, der Antrag wird durch den Arbeitgeber gestellt. Beide Instrumente können jedoch in bestimmten Konstellationen kombiniert werden.
Können wir mehrere Mitarbeitende gleichzeitig fördern lassen?
Ja. Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl pro Antrag. Achten Sie lediglich darauf, dass alle teilnehmenden Personen die individuellen Voraussetzungen erfüllen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurück).
Kann die Weiterbildung auch neben dem Job stattfinden?
Ja. Das QCG ermöglicht Maßnahmen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Gerade für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nicht vollständig freistellen können, sind Teilzeitmodelle oder Abendkurse besonders attraktiv. GFM Akademie bietet flexible Kursformate an.
Gilt das QCG auch für ältere Mitarbeitende oder Teilzeitkräfte?
Sind auch Online-Weiterbildungen förderfähig?
Ja, sofern die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. GFM Akademie bietet zahlreiche Qualifizierungen sowohl in Präsenz in Berlin als auch online oder hybrid an.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen sind in der Praxis häufig auf vermeidbare Fehler zurückzuführen: unzureichende Begründung des Weiterbildungsbedarfs, fehlende Unterlagen oder zu knappe Vorlaufzeit. Wir empfehlen, den Antrag gemeinsam mit einem erfahrenen AZAV-Träger vorzubereiten. Bei GFM Akademie unterstützen wir Sie dabei, den Antrag von Anfang an korrekt und überzeugend zu stellen.
Welche Förderung passt zu Ihrem Unternehmen?
GfM Akademie berät Sie als AZAV-zertifizierter Berliner Bildungsträger kostenlos und unverbindlich zur optimalen Förderstrategie für Ihre Beschäftigten.
