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AVGS Gutschein beantragen:

So erhalten Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Voraussetzungen, Ablauf und Tipps

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Beratung AVGS
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Sie möchten sich beruflich neu orientieren, brauchen Unterstützung bei der Jobsuche oder wollen Ihre Bewerbungsstrategie verbessern?
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten für ein individuelles Coaching oder eine Aktivierungsmaßnahme. In diesem Artikel erfahren Sie, was der AVGS ist, wer ihn bekommt und wie Sie ihn Schritt für Schritt beantragen.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung nach §45 SGB III. Mit diesem Gutschein können Sie kostenlos an Maßnahmen teilnehmen, die Ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt dabei 100 % der Kosten.

Der AVGS kann für verschiedene Maßnahmearten eingesetzt werden:

Individuelles Bewerbungscoaching, Karriereberatung, Kompetenzfeststellung oder Existenzgründungsberatung bei einem zugelassenen Bildungsträger.

Betriebliche Erprobung oder Praktikum bei einem Unternehmen, um Ihre Eignung für eine Stelle zu prüfen.

Ein privater Vermittler unterstützt Sie bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

AVGS und Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?

Hand schreibt mit Kugelschreiber auf ein Dokument

Beide Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit ausgestellt, haben aber unterschiedliche Ziele:

Merkmal
AVGS
Bildungsgutschein
Rechtsgrundlage
§45 SGB III
§81 SGB III
Zweck
Coaching, Aktivierung, Vermittlung, Standortbestimmung
Berufliche Weiterbildung oder Umschulung
Typische Dauer
Wenige Tage bis max. 12 Wochen
Ergebnis
Klarheit, Bewerbungskompetenz, Jobvermittlung
Berufsabschluss oder neue Qualifikation
Gültigkeit
In der Regel 3 bis 6 Monate
Maximal 3 Monate

Gut zu wissen: Viele Teilnehmer nutzen zuerst einen AVGS für ein Coaching, um sich zu orientieren, und beantragen anschließend einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung oder Umschulung. Bei der GFM Akademie können Sie beide Gutscheine einlösen.

Zu AVGS beraten lassen:

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Ihre Beratungsfachkraft entscheidet individuell, ob die Maßnahme für Ihre berufliche Eingliederung sinnvoll ist.

Einen gesetzlichen Anspruch auf den AVGS haben Sie, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Sie sind in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet
  • Sie konnten in dieser Zeit nicht in Arbeit vermittelt werden

Auch ohne Rechtsanspruch können folgende Personengruppen einen AVGS erhalten:

  • Bürgergeld-Empfänger (ehemals ALG II), wenn das Jobcenter die Notwendigkeit feststellt
  • Arbeitssuchende, die noch keine Leistungen beziehen
  • Beschäftigte, die bereits eine Kündigung erhalten haben
  • Berufsrückkehrende nach längerer Pause (z.B. Elternzeit, Pflege)
  • Personen, die eine Existenzgründung planen

Was wird durch den AVGS gefördert?​

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Die Agentur für Arbeit übernimmt bei einer bewilligten Maßnahme die kompletten Kosten. Je nach Situation können zusätzlich erstattet werden:

  • Fahrtkosten zum Maßnahmeort (bis zu 588 Euro monatlich)
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Kosten für auswärtige Unterbringung (in bestimmten Fällen)

Termin unkompliziert vereinbaren:

AVGS beantragen: Schritt für Schritt

Überlegen Sie sich vorab, welche Unterstützung Sie benötigen. Möchten Sie ein Bewerbungscoaching, Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung oder Unterstützung bei einer Existenzgründung? Suchen Sie sich einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie die GFM Akademie, der die passende Maßnahme anbietet. Der Träger kann Ihnen ein konkretes Angebot erstellen, das Sie zum Beratungsgespräch mitbringen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft. Das geht telefonisch, online über das Portal der Arbeitsagentur oder persönlich vor Ort. Bringen Sie das Maßnahme-Angebot Ihres gewünschten Bildungsträgers mit und erklären Sie, warum diese Maßnahme Ihre Jobchancen verbessert.

Wenn Ihre Fachkraft die Maßnahme befürwortet, erhalten Sie den AVGS. Auf dem Gutschein stehen das Maßnahmeziel, die Gültigkeitsdauer und der regionale Geltungsbereich. Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig.

Reichen Sie den AVGS bei Ihrem gewählten Bildungsträger ein. Dieser füllt den Gutschein aus und reicht ihn im Original bei der Agentur für Arbeit ein. Erst danach erhalten Sie den offiziellen Bewilligungsbescheid, und die Maßnahme kann starten.

Jetzt geht es los. Die Kosten werden direkt zwischen Bildungsträger und Agentur für Arbeit abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten. Während der Maßnahme erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen (ALG I oder Bürgergeld).

Überlegen Sie sich vorab, welche Unterstützung Sie benötigen. Möchten Sie ein Bewerbungscoaching, Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung oder Unterstützung bei einer Existenzgründung? Suchen Sie sich einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie die GFM Akademie, der die passende Maßnahme anbietet. Der Träger kann Ihnen ein konkretes Angebot erstellen, das Sie zum Beratungsgespräch mitbringen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft. Das geht telefonisch, online über das Portal der Arbeitsagentur oder persönlich vor Ort. Bringen Sie das Maßnahme-Angebot Ihres gewünschten Bildungsträgers mit und erklären Sie, warum diese Maßnahme Ihre Jobchancen verbessert.

Wenn Ihre Fachkraft die Maßnahme befürwortet, erhalten Sie den AVGS. Auf dem Gutschein stehen das Maßnahmeziel, die Gültigkeitsdauer und der regionale Geltungsbereich. Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig.

Reichen Sie den AVGS bei Ihrem gewählten Bildungsträger ein. Dieser füllt den Gutschein aus und reicht ihn im Original bei der Agentur für Arbeit ein. Erst danach erhalten Sie den offiziellen Bewilligungsbescheid, und die Maßnahme kann starten.

Jetzt geht es los. Die Kosten werden direkt zwischen Bildungsträger und Agentur für Arbeit abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten. Während der Maßnahme erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen (ALG I oder Bürgergeld).

5 Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

  1. Konkret werden: Kommen Sie mit einem fertigen Maßnahme-Angebot eines zugelassenen Trägers zum Beratungsgespräch. Das zeigt Initiative und erleichtert die Entscheidung.
  2. Arbeitsmarktbezug herstellen: Erklären Sie, wie die Maßnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt konkret verbessert. Bringen Sie Stellenangebote mit, die zu Ihrem Ziel passen.
  3. Frühzeitig beantragen: Warten Sie nicht ab. Schon am ersten Tag Ihrer Arbeitslosmeldung können Sie das Thema AVGS ansprechen.
  4. Vorab beraten lassen: Viele Bildungsträger, auch die GFM Akademie, beraten Sie kostenlos, bevor Sie den Antrag stellen, und helfen bei der Vorbereitung auf das Gespräch.
  5. Bei Ablehnung nachhaken: Eine Ablehnung können Sie schriftlich begründen lassen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen.

Lassen Sie sich beraten:

Welche Maßnahmen bietet die GfM Akademie mit dem AVGS an?

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bietet die GFM Akademie in Berlin verschiedene Maßnahmen an, die Sie mit Ihrem AVGS nutzen können:

  • Individuelles Bewerbungscoaching: Lebenslauf-Optimierung, Vorstellungsgespräche üben, Bewerbungsstrategie entwickeln

  • Berufliche Orientierung und Kompetenzfeststellung: Stärken erkennen, berufliche Ziele definieren, passende Berufsfelder identifizieren

  • Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt: Praxisnahe Vorbereitung auf den Wiedereinstieg

  • Existenzgründungsberatung: Unterstützung bei der Planung und Umsetzung einer Selbstständigkeit

Alle Maßnahmen sind als Einzel- oder Gruppenformat verfügbar und können in Präsenz an unserem Berliner Standort oder online durchgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen zum AVGS

Die Gültigkeitsdauer wird von Ihrer Fachkraft festgelegt und steht auf dem Gutschein. In der Regel beträgt sie drei bis sechs Monate. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme beginnen. Verfällt der Gutschein, können Sie einen neuen beantragen.

Nein. Der AVGS ist eine reine Förderleistung. Solange Sie aktiv an der Maßnahme teilnehmen, entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Rückzahlungsverpflichtungen.

Ja. Viele AVGS-Maßnahmen werden auch online oder als Hybrid-Format angeboten. Die GFM Akademie bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Formate an.

Ja. Wenn im Coaching deutlich wird, dass eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll ist, können Sie anschließend einen Bildungsgutschein beantragen. Die GFM Akademie unterstützt Sie bei beiden Schritten.

Lassen Sie sich die Gründe schriftlich mitteilen. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Oft hilft es auch, ein konkreteres Maßnahme-Angebot vorzulegen oder das Gespräch erneut zu suchen.

Ja. Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, laufen Ihre Leistungen während der Maßnahme ganz normal weiter.

Jetzt AVGS-Beratung bei der GfM Akademie nutzen

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Sie möchten wissen, ob ein AVGS-Coaching das Richtige für Sie ist? Die GfM Akademie berät Sie kostenlos und unverbindlich. Wir helfen Ihnen, die passende Maßnahme zu finden, und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.