Welche Förderung
passt zu mir?
Hier finden Sie kurze und
verständliche Antworten
auf diese Fragen.
Welche Förderung passt zu mir?
Sie planen eine Weiterbildung und suchen die passende finanzielle Unterstützung? Es gibt viele verschiedene Fördermöglichkeiten – doch welche ist für Sie die richtige? Wer kann gefördert werden, welche Voraussetzungen gelten, und wie funktioniert die Antragstellung genau?
Hier finden Sie kurze und verständliche Antworten auf diese Fragen. Für detaillierte Informationen nutzen Sie die Links unter den jeweiligen Fördermaßnahmen.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein staatliches Förderinstrument, mit dem Arbeitnehmer:innen und Arbeitssuchende die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung vollständig übernehmen lassen können. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und ermöglicht einen geförderten Neustart in einen zukunftssicheren Beruf.
Personenkreis
Arbeitslose und Arbeitssuchende für die berufliche Eingliederung
Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zur Sicherung des Arbeitsplatzes.
Voraussetzungen und Bedingungen
Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist. Dabei spielen folgende Punkte eine Rolle:
Eignung und Motivation
Es wird eingeschätzt, ob Sie für die gewünschte Weiterbildung fachlich und persönlich geeignet sind und ob ein erfolgreicher Abschluss realistisch erscheint. Wichtig: Brechen Sie die Weiterbildung ohne triftigen Grund (z. B. Krankheit, Umzug, Arbeitsaufnahme oder Überforderung) ab, kann eine Rückzahlung der Kosten verlangt werden.
Verbesserung Ihrer Jobchancen
Die Weiterbildung muss Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern – etwa durch berufliche Neuorientierung, Qualifizierung oder den Erhalt Ihres aktuellen Arbeitsplatzes.
AZAV-Zertifizierung
Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Weiterbildungsmaßnahme müssen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein. Achten Sie darauf, dass beide Zulassungen – Träger- und Maßnahmenzertifizierung – vorliegen. Nur dann kann der Bildungsgutschein eingelöst werden.
Nachweis erfolgloser Bewerbungen (optional)
Nicht verpflichtend, aber hilfreich: Haben Sie bereits mehrere Absagen erhalten, kann das Ihre Chancen auf einen Bildungsgutschein erhöhen – insbesondere, wenn die Ablehnungen auf fehlende Qualifikationen zurückzuführen sind.
Beantragung und Kostenübernahme
Wie funktioniert der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein wird nach einem persönlichen Beratungsgespräch von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Er ist zeitlich begrenzt gültig und kann für eine konkret benannte Weiterbildung oder Umschulung eingelöst werden.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst nicht nur die Lehrgangskosten, sondern auch:
- notwendige Lernmittel und Arbeitskleidung
- Prüfungsgebühren
- Fahrt- und Übernachtungskosten (sofern erforderlich)
- Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildungszeit
Vorteile für Teilnehmende:
Die Kursgebühren rechnet der Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit ab – Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken. Für die zusätzlichen Kosten wie Fahrten oder Betreuung gelten festgelegte Höchstsätze, die ebenfalls übernommen werden können.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Weiterbildungsgeld – finanzielle Unterstützung für Ihre Qualifizierung
Mit der Einführung des Bürgergeldes als neue Grundsicherung wurden zum 1. Juli 2023 zusätzliche finanzielle Anreize für Fort- und Weiterbildungen geschaffen. Während der Bürgergeldbonus zum 31. März 2024 auslief, bleibt das Weiterbildungsgeld bestehen.
Ziel dieser monatlichen Förderung ist es, arbeitsuchende Menschen langfristig und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren – durch den Erwerb neuer beruflicher Qualifikationen.
Personenkreis
- Arbeitslose, Angestellte oder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), dem sogenannten Bürgergeld
- Empfänger von Arbeitslosengeld
Voraussetzungen und Bedingungen
Wer kann das Weiterbildungsgeld erhalten?
Empfänger:innen von Bürgergeld können das Weiterbildungsgeld direkt über das Jobcenter beantragen. Aber auch Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, profitieren von dieser Förderung – vorausgesetzt, sie nehmen an einer Weiterbildung oder Umschulung teil, die ihre langfristigen Jobchancen deutlich verbessert.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Das Weiterbildungsgeld wird ausschließlich für abschlussbezogene Maßnahmen gezahlt. Dazu zählen:
- Umschulungen
- Weiterbildungen mit anerkannter Ausbildungsprüfung
- Teilqualifizierungen
- Vorbereitungskurse auf Externenprüfungen
Bei Viona sind all diese Förderarten möglich – Sie erhalten eine individuelle Beratung, um die passende Maßnahme und Förderform zu finden.
Beantragung und Kostenübernahme
Anspruch auf Weiterbildungsgeld – zusätzlich zum Bildungsgutschein
Das Weiterbildungsgeld ist eine ergänzende finanzielle Förderung für alle, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen. Es muss nicht separat beantragt werden, sondern wird bei Teilnahme an einer förderfähigen Maßnahme automatisch vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgezahlt – zusätzlich zum Bildungsgutschein.
Auch Teilnehmende, deren Weiterbildung über einen Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft) gefördert wird, können Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten 150 Euro monatlich, anrechnungsfrei und zusätzlich zum regulären Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld.
Ein finanzieller Bonus, der sich lohnt – für Ihren Weg in eine neue berufliche Zukunft!
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Unterstützung für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Für viele Arbeitssuchende ist der Weg zurück ins Berufsleben eine Herausforderung – besonders, wenn die letzte Beschäftigung schon länger zurückliegt. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein staatliches Förderinstrument, das genau hier ansetzt: Er soll die berufliche Wiedereingliederung gezielt unterstützen.
Was unterscheidet den AVGS vom Bildungsgutschein?
Während der Bildungsgutschein der Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung dient, wird der AVGS für sogenannte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ausgestellt – darunter fallen z. B. Coachings, Bewerbungstrainings oder die Unterstützung durch private Arbeitsvermittler.
Die drei Varianten des AVGS im Überblick:
AVGS MPAV: Für die Zusammenarbeit mit einem privaten Arbeitsvermittler
AVGS MAT: Für Maßnahmen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (z. B. Bewerbungstrainings, Coachings)
AVGS MAG: Für betriebliche Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (z. B. Praktikum oder Probebeschäftigung bis zu sechs Wochen)
Mit dem AVGS erhalten Sie praxisnahe Unterstützung, die Sie individuell auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Personenkreis
- Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Personen, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder die sich in einer Phase der beruflichen Umschulung oder Neuorientierung befinden. Dazu gehört auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
- Personen, die mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers eine Arbeit suchen wollen
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug. Dazu gehören befristet Beschäftigte, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrer.
- Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber:innen zu finden und den Einstellungsprozess erleichtern möchten, z.B. durch Probearbeit
Voraussetzungen und Bedingungen
- Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld
- 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
- Ausgesprochene Kündigung oder befristete Beendigung bei bestehendem Arbeitsverhältnis
- Bildungsträger und private Arbeitsvermittler, die gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind
Beantragung und Kostenübernahme
- Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter beantragt werden. Mit der Bewilligung erhalten Sie den Gutschein.
- In der Regel ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, um die individuelle Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme zu besprechen.
- Die durch den AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenfrei.
- Auf Antrag können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
- Die Erfolgsprämie für die private Arbeitsvermittlung wird übernommen, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 3 Monaten handelt.
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger bzw. dem Arbeitsvermittler und der Agentur für Arbeit.
- Sie können mehrmals bis zu sechs Wochen an einer betrieblichen Arbeitserprobung teilnehmen, wenn diese bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wird.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Qualifizierungs-chancengesetz (QCG): Zukunft sichern durch Weiterbildung
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und unterstützt Unternehmen und Beschäftigte dabei, den Wandel der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Ziel ist es, Fachkräfte durch gezielte Weiterbildungen fit für neue Anforderungen zu machen – insbesondere in Zeiten der Digitalisierung.
Im Unterschied zu anderen Förderinstrumenten richtet sich das QCG bewusst an eine breite Zielgruppe: Sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber profitieren von den Fördermöglichkeiten.
Für Beschäftigte
Das QCG ermöglicht Ihnen eine geförderte Weiterbildung, die Ihre beruflichen Perspektiven langfristig verbessert.
- Sie qualifizieren sich für neue Aufgabenbereiche
- Sie behalten während der Weiterbildung Ihr volles Gehalt
- Die Weiterbildungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit ganz oder anteilig
Für Unternehmen
Als Arbeitgeber investieren Sie gezielt in die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden und sichern langfristig Ihr Know-how.
- Sie stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit
- Sie schützen Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit durch fehlende Qualifikationen
- Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt – je nach Betriebsgröße – bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten
Ob für einzelne Mitarbeitende oder ganze Teams – das QCG ist ein starkes Werkzeug, um Weiterentwicklung und Fachkräftesicherung nachhaltig zu fördern.
Personenkreis
- Arbeitgeber, die das Know-how ihrer Beschäftigten an die kommenden Bedürfnisse anpassen möchten
- Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Qualifikation ein erhöhtes Risiko haben, arbeitslos zu werden
- Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen bedroht ist
- Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Personen, die über eine veraltete Qualifikation verfügen
Voraussetzungen und Bedingungen
- Die Dauer der Weiterbildung muss mindestens 121 Stunden betragen. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden, Sie können zum Beispiel auch zwei oder mehr Kurse kombinieren.
- Die Weiterbildung muss Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Das bedeutet, dass Qualifikationen vermittelt werden, die in Zukunft benötigt werden.
- Im Falle einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung muss diese mindestens vier Jahre zurückliegen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen nach AZAV zertifiziert sein. AZAV-zertifiziert heißt, für den Bildungsgutschein zugelassen zu sein.
- Die Höhe des Zuschusses zu den Weiterbildungs- bzw. Lohnkosten richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und damit nach der Größe des Unternehmens.
Beantragung und Kostenübernahme
- Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Förderung stellen, da beide Seiten davon profitieren.
- Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur anteilig oder ganz die Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsgutscheins, der bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingereicht wird und erstattet dem Unternehmen die anteiligen Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme per Überweisung.
- Zusätzliche Ausgaben für Fahrten, Übernachtungskosten, Kinderbetreuung etc. können auf Antrag ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Berufliche Rehabilitation
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum von der Finanzierung von Hilfsmitteln oder Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen und Fortbildungen, über einen Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bis hin zu Leistungen an den Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Beschäftigungsbereitschaft.
Personenkreis
- Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können
- Personen, die nach längerer Krankheit oder Rehabilitation wieder ins Berufsleben einsteigen wollen
Voraussetzungen und Bedingungen
Die persönlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,
- wenn Sie bei teilweiser Erwerbsminderung durch die Leistung der DRV Ihren Arbeitsplatz erhalten können, oder
- eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt,
- wenn Sie die Wartezeit von mindestens 15 Versicherungsjahren erreicht haben,
- ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der DRV zu zahlen wäre, oder
- Sie bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten haben und für einen voraussichtlich erfolgreichen Abschluss der Rehabilitation eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unmittelbar im Anschluss erforderlich ist.
Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien zu beachten, z.B. wenn Sie vergleichbare Leistungen von einem anderen Versicherungsträger erhalten können.
Beantragung und Kostenübernahme
Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Aufstiegs-BAföG – finanzielle Förderung für Ihre Karriere im Beruf
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und basiert auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es richtet sich an Fachkräfte, angehende Führungskräfte und potenzielle Gründer:innen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten – z. B. zum Meister, Techniker oder Fachwirt.
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) kombiniert zwei Bestandteile:
- Einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Ein zinsgünstiges Darlehen
Ziel ist es, beruflichen Aufstieg zu fördern und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu stärken.
Personenkreis
- Personen, die eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und darauf aufbauend eine Aufstiegsfortbildung planen
- Personen, die einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss, aber noch keinen Master-Abschluss haben
- Personen, die ihr Studium nicht abgeschlossen haben
- Personen, die keinen Erstausbildungsabschluss haben, aber über die erforderliche Berufspraxis verfügen, zum Beispiel Abiturienten
- Personen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben
Voraussetzungen und Bedingungen
- Sie erfüllen folgende persönliche Voraussetzungen:
- Sie haben bereits einen ersten Berufs- oder Bachelorabschluss.
- Sie haben das Abitur, jedoch keinen ersten Ausbildungsabschluss. Sie können aber stattdessen die in der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis nachweisen.
- Sie sind Studienabbrecher, erfüllen aber insgesamt alle Voraussetzungen laut Prüfungsordnung für die angestrebte Prüfung.
- Die zu fördernde Weiterbildung bzw. der Anbieter muss folgende Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllen:
- Der Abschluss der Aufstiegsfortbildung muss im Niveau höher sein als der Berufsabschluss, den Sie bereits haben.
- Die Aufstiegsfortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- Der Anbieter muss über ein allgemein anerkanntes Qualitätssicherungssystem verfügen oder zertifiziert sein, z.B. mit dem AZAV-Zertifikat.
- Bis zu 700 Fortbildungsabschlüsse können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Förderfähig sind drei Fortbildungsstufen: 1. Geprüfte:r Berufsspezialist:in 2. Bachelor Professional 3. Master Professional.
- Bei Viona sind folgende Kurse förderfähig: Meister:in, Betriebswirt:in, Fachwirt:in, Fachkaufmann:frau, Techniker:in, Erzieher:in. Alle Kurse finden Sie in unserer Kategorie Meister und Fachwirte (IHK) (Link Seite).
Beantragung und Kostenübernahme
- Wenn Sie selbst und die Weiterbildungsmaßnahme die genannten Kriterien erfüllen, stellen Sie den Antrag beim lokal zuständigen BAföG-Amt. Entscheidend ist Ihr aktueller Wohnsitz und damit das Bundesland.
- Sie können den Antrag online stellen, indem Sie die erforderlichen Formblätter ausfüllen und nötigen Unterlagen einreichen.
- Bei einer Vollzeitmaßnahme haben Sie Anspruch auf eine Vollzeitförderung. Die Lehrgangs- und Prüfungskosten dürfen maximal 15.000,00 € betragen. Zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten können Sie einen Beitrag zum Lebensunterhalt (abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen) erhalten.
- Das Aufstiegs-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezahlt.
- Haben Sie die Prüfung Ihrer Fortbildung erfolgreich bestanden, können Sie 50% der Summe des Darlehens rückwirkend erstattet bekommen.
- Wenn Sie drei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung den Weg in die Selbstständigkeit wagen, kann Ihr Darlehen komplett erlassen werden.
- Sollten Materialkosten von bis zu 2.000,00 € bei der Meisterprüfung aufkommen, wird auch hier die Hälfte vom Staat übernommen.
- Bei einem berufsbegleitenden Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung wird eine einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung in Höhe von 50% der Kosten (Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren) gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Weiterbildungsprämie – 2.500 € für Ihren Lernerfolg
Die Weiterbildungsprämie ist eine finanzielle Anerkennung für alle, die im Rahmen einer geförderten Umschulung oder Weiterbildung mit Kammerabschluss ihre Prüfungen erfolgreich bestehen.
- 1.000 € gibt es für das Bestehen der Zwischenprüfung
- 1.500 € folgen nach der Abschlussprüfung
Insgesamt können Sie so bis zu 2.500 € Prämie erhalten – zusätzlich zur regulären Förderung. Eine starke Motivation, dranzubleiben und Ihre Weiterbildung erfolgreich abzuschließen!
Personenkreis
- Personen, die eine Weiterbildung oder Umschulung absolvieren, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt
Voraussetzungen und Bedingungen
- Sie machen eine Weiterbildung, Umschulung oder Externenprüfung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt.
- Die Maßnahme wird mit dem Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert.
- Die Umschulungsdauer beträgt mindestens zwei Jahre. Am Ende muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden, die von einer offiziellen Kammer (IHK, HWK, StBK) durchgeführt wird und der Ausbildungsordnung entspricht.
Beantragung und Kostenübernahme
- Die Prämie besteht aus zwei Teilen. Für das Bestehen der Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000,00 € und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500,00 €.
- Nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfungen können Sie die Prämie über Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Die Prämie wird nicht automatisch ausgezahlt.
- Für den Antrag müssen Sie einen Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung vorlegen (Kopie des Ausbildungszeugnisses).
- Die Prämie ist nicht zweckgebunden und wird nicht versteuert.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Weiterbildungsstipendium – Förderung für junge Talente im Beruf
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung unterstützt junge Berufseinsteiger:innen, die ihre Ausbildung mit sehr guten Leistungen abgeschlossen haben. Finanziert durch den Bund, ermöglicht es eine berufsbegleitende Weiterbildung – z. B. in Fachkursen, Aufstiegsfortbildungen oder Zusatzqualifikationen.
Das Stipendium richtet sich gezielt an engagierte, talentierte Fachkräfte unter 25 Jahren, die mehr aus ihrem Berufsweg machen möchten.
Personenkreis
- Junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich nun beruflich weiterqualifizieren möchten
Achtung: Hochschulabsolvent:innen können nicht mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert werden.
Voraussetzungen und Bedingungen
- Für das Weiterbildungsstipendium muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten oder einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser
- Platz 1 bis 3 in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
- Die Aufnahme ins Programm des Weiterbildungsstipendiums ist nur bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Unter Anrechnung eines Freiwilligendienstes oder Erziehungsurlaubs kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.
- Neben dem Nachweis besonderer beruflicher Leistungen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein.
- Zu den förderfähigen Weiterbildungen zählen fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister-, Fachwirt-Kurse etc.), fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. Software- oder Intensivsprachkurse) oder ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder einer aktuellen Berufstätigkeit aufbaut.
Beantragung und Kostenübernahme
So beantragen Sie das Weiterbildungsstipendium
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Weiterbildung bei der für Sie zuständigen Stelle – zum Beispiel bei der Handwerkskammer.
Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen (z. B. Alten- oder Krankenpflege) wenden sich direkt an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
Nach fristgerechtem Eingang aller Unterlagen wird Ihre Bewerbung geprüft. Die Entscheidung über Ihre Aufnahme ins Programm erhalten Sie schriftlich.
Was wird gefördert?
- Insgesamt bis zu 8.700 € über drei Förderjahre
- Bis zu 2.900 € pro Jahr für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen
- Im ersten Jahr: IT-Bonus von 250 € für die Anschaffung eines Computers
Der Eigenanteil pro Maßnahme beträgt 10 % der Kosten, wird jedoch nicht von der Fördersumme abgezogen.
Was ist förderfähig?
- Teilnahmegebühren für Weiterbildungen
- Reisekosten und Übernachtung
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur und notwendige Arbeitsmittel
Der Zuschuss muss zweckgebunden verwendet werden und darf nur für anerkannte Maßnahmen eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Fortbildungskosten-Pauschale – Steuervorteile für Ihre Weiterbildung
Die sogenannte Fortbildungskosten-Pauschale ist keine direkte Förderung, sondern bietet Ihnen die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildungen steuerlich geltend zu machen – und zwar im Rahmen Ihrer Steuererklärung über die Werbungskosten.
Alle Arbeitnehmer:innen können hier vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag profitieren, der im Jahr 2025 bei 1.230 € angesetzt ist. Darüber hinausgehende Weiterbildungskosten (z. B. Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten) können Sie zusätzlich angeben – sofern sie beruflich veranlasst sind.
Ein einfacher Weg, Ihre Weiterbildung indirekt finanziell zu entlasten!
Personenkreis
- Alle Arbeitnehmer:innen
Hinweis: Als Arbeitnehmer:in erhalten Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch jedes Jahr, selbst wenn Sie keine oder nur geringe Werbungskosten im Kalenderjahr steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen und Bedingungen
Wenn Ihre Weiterbildung nicht oder nur teilweise gefördert wurde, können Sie die entstandenen Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben – als Werbungskosten. Entscheidend ist dabei die Art der Bildungsmaßnahme. Unterschieden wird zwischen Ausbildung, Fortbildung und privater Weiterbildung:
Ausbildung
Dazu zählen der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium.
- Sie können bis zu 6.000 € pro Kalenderjahr und Person als Sonderausgaben geltend machen.
- Wird Ihre Ausbildung durch BAföG gefördert, muss dieser Betrag von den absetzbaren Kosten abgezogen werden.
Fortbildung (beruflich veranlasst)
Hierzu zählen Weiterbildungen nach der Erstausbildung, etwa eine Umschulung, ein Zweitstudium, eine Zweitausbildung oder Kurse zur Zusatzqualifikation.
- Es gibt keinen Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit.
- Auch Fahrtkosten, Lernmittel und Übernachtungen können angesetzt werden.
- Staatliche Förderungen oder steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber müssen von den absetzbaren Kosten abgezogen werden.
Private Weiterbildung
Bildungsmaßnahmen aus rein privatem Interesse (z. B. ein Sprachkurs als Hobby ohne beruflichen Bezug) gelten als nicht beruflich veranlasst und sind nicht steuerlich absetzbar.
Tipp: Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Steuerberater oder Ihrer Lohnsteuerhilfe beraten – so stellen Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten optimal ausschöpfen.
Beantragung und Kostenübernahme
Wenn Ihre Weiterbildung nicht oder nur teilweise gefördert wurde, können Sie die entstandenen Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wo genau Sie die Ausgaben eintragen, hängt von der Art der Bildungsmaßnahme ab:
Ausbildungskosten (z. B. Erstausbildung, Erststudium) tragen Sie als Sonderausgaben ein.
Kosten für berufliche Fortbildungen (z. B. Umschulungen, Zusatzqualifikationen) gehören in die Rubrik Werbungskosten.
Neben den Kurs- und Prüfungsgebühren können Sie auch folgende zusätzliche Kosten absetzen:
- Fahrtkosten zum Schulungsort
- Übernachtungskosten (bei auswärtigen Seminaren)
- Lernmittel wie Fachliteratur oder Arbeitsmaterialien
- Sonstige Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Schreibwaren)
Wichtig: Bewahren Sie alle Belege und Quittungen gut auf – sie dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Tipp zum Pauschbetrag:
Liegt Ihre Summe der Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2025), müssen Sie die Kosten nicht zwingend einzeln angeben – dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Link:
Starten Sie jetzt! Mit der passenden Weiterbildung für Ihre Ziele!
Sie möchten sich beruflich neu aufstellen oder den nächsten Karriereschritt gehen? Wir zeigen Ihnen, welche Umschulung oder Weiterbildung ideal zu Ihrer Situation passt – individuell, gefördert und flexibel: online oder vor Ort.
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